Kochel am See:Urteil zu Streupflicht

Die Gemeinde Kochel am See muss nach dem Sturz eines Mannes auf winterglatter Straße kein Schmerzensgeld zahlen. Am Tag des Sturzes hatte es durchgehend geschneit, die Gemeinde hatte die Straßen nicht mit Rollsplitt gestreut, weil Streuen bei Dauerschnee aus Sicht der Kommune nichts gebracht hätte. "In Situationen, in denen Streuen keinen Sinn ergibt", habe die Gemeinde nicht die Pflicht zu streuen, entschied das Landgericht München II am Freitag. Wären die Straßen der Gemeinde am Tag des Sturzes tatsächlich großflächig vereist gewesen, wäre die Kommune zwar in der Streupflicht gewesen. "Es handelte sich aber - wenn überhaupt - um eine einzelne, punktuelle Eisfläche." Der heute 59 Jahre alte Kläger hatte sich bei einem Sturz vor vier Jahren verletzt und forderte mindestens 10 000 Euro Schmerzensgeld.

© SZ vom 29.12.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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