Klärung eines Todesfalls:Neues Gutachten für Bayern-Ei-Prozess

Dem ehemaligen Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei, Stefan Pohlmann, wird womöglich vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg der Prozess gemacht. Das hängt von dem Ergebnis eines infektiologischen Gutachtens ab, welches das Landgericht jetzt in Auftrag gegeben hat. Es soll klären, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein an Salmonellose erkrankter Österreicher an Erregern in Bayern-Ei-Eiern gestorben ist. Die Gutachten der Staatsanwaltschaft Regensburg und von Pohlmanns Verteidigung dazu kommen zu gegensätzlichen Ergebnissen. Nach Angaben des Landgerichts hängt von dem Ausgang des neuerlichen Gutachtens ab, ob Pohlmann der Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge gemacht wird. Die Strafandrohung reicht hierbei von drei bis 15 Jahre Haft. In minderschweren Fällen sind es ein bis zehn Jahre. Sollte das Gutachten den Zusammenhang von Bayern-Ei-Eiern und dem Todesfall nicht belegen können, kommt es wohl zu einem Prozess vor einer anderen Großen Strafkammer des Landgerichts.

Die Firma Bayern-Ei steht für einen der größten Lebensmittelskandale im Freistaat. Laut Anklage hat sie 2014 fortlaufend Hühnereier ausgeliefert, obwohl in ihren Großställen in Niederbayern immer wieder Salmonellen nachgewiesen worden sind. Dadurch soll Bayern-Ei einen europaweiten Salmonellen-Ausbruch mit mindestens 187 Erkrankten verursacht haben. Ein Österreicher soll an Salmonellose gestorben sein. Den Handelspartnern von Pohlmanns Firma sind laut Anklage fünf Millionen Euro Schaden entstanden. Von Herbst an beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit dem Skandal. Die Opposition wirft der Staatsregierung das komplette Versagen der Lebensmittelkontrollen bei der Firma Bayern-Ei vor.

© SZ vom 01.08.2017 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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