Kinderpornos am Arbeitsplatz:Ende des Leugnens

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Ein Polizist soll dem Computer seiner Dienststelle eine kinderpornographische Datei aus Thailand heruntergeladen haben. Ein Gericht verurteilte ihn, die Ruhegehaltsbezüge wurden ihm aberkannt. Der Polizist leugnete die Vorwürfe und legte Berufung ein. Doch nun hat er doch noch gestanden.

Andreas Salch

Nach jahrelangem Leugnen hat ein Polizeioberkommissar aus Augsburg jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugegeben, dass er auf dem Computer seiner Dienststelle eine kinderpornographische Datei aus Thailand heruntergeladen hat. Weil er die Datei aber nicht öffnen konnte, lud sie der inzwischen aus Altersgründen pensionierte Beamte später noch zweimal auf dem Computer seines Sohnes herunter.

Aufgeflogen ist der 61-Jährige aufgrund eines Hinweises einer Kinderschutzorganisation. Sie hatte die Ermittler darauf aufmerksam gemacht, dass über den Dienstcomputer der Polizeiinspektion Augsburg-Mitte Ende Juni 2006 eine kinderpornographische Datei heruntergeladen worden war.

Der Beamte stritt damals alles ab - vor seinem Dienstherrn, seinen Kollegen und seiner Familie. Auch nach seiner Verurteilung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften im August 2008 durch das Landgericht Augsburg behauptete er, unschuldig zu sein.

Disziplinarrechtlich ahndete das Verwaltungsgericht München die Tat mit der Entfernung aus dem Dienst. Da dies gleichzeitig auch die Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge bedeutet, legte der ehemalige Polizist jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung gegen die Entscheidung der ersten Instanz ein.

Auch in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof leugnete er anfangs die Vorwürfe beharrlich und verdächtigte einen jungen Kollegen. Seit seiner Verurteilung, sagte der Beamte, mieden ihn Nachbarn und frühere Freunde. Durch die Aberkennung des Ruhegehalts sei seine finanzielle Existenz bedroht. Als der Vorsitzende des Senats für Disziplinarsachen fragte, ob er angesichts der eindeutigen Indizien nicht doch ein Geständnis ablegen wolle, antwortete der Polizeioberkommissar: "Ich kann nichts zugeben, was ich nicht begangen habe."

Erst nach einer Pause, in der er sich mit seinem Anwalt beriet, leugnete er die Tat nicht länger. "Ich habe die Datei heruntergeladen, bei der Polizei und bei meinem Sohn", räumte der 61-Jährige, den Tränen nahe, ein. Das Gericht beließ es bei einer dreijährigen Kürzung der Ruhegehaltsbezüge.

© SZ vom 21.11.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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