Die Auseinandersetzung um die Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie nimmt an Schärfe zu. Mollaths Anwalt Gerhard Strate kündigte an, er werde eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragen, "sollte die Justiz in Franken und der Oberpfalz zu einer Selbsthilfe nicht in der Lage sein". Das Regensburger Landgericht hatte einen Antrag der Anwälte Mollaths auf Unterbrechung von dessen Unterbringung am Dienstag abgelehnt. Strate hat gegen diese Verfügung inzwischen Beschwerde eingelegt.
Mollath ist seit mehr als sieben Jahren Insasse bayerischer Psychiatrien. Nachdem die Staatsanwaltschaft selbst einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht Regensburg gestellt hatte, fordern Mollaths Anwälte, dessen Unterbringung wegen offenkundiger Zweifel an deren Rechtmäßigkeit zu unterbrechen.
Strate zeigt sich vor allem von der Begründung des Regensburger Landgerichts irritiert. Die 7. Große Strafkammer argumentiert, sie könne aufgrund der Komplexität der beiden Wiederaufnahmeanträge noch "keine hinreichend konkrete Einschätzung" darüber treffen, ob sie den Anträgen von Strate und der Regensburger Staatsanwaltschaft stattgeben werde. Nach "vorläufiger Einschätzung der Kammer" sei auch die Bewertung der Staatsanwaltschaft, bei dem Attest aus einer Nürnberger Arztpraxis handele es sich um eine falsche Urkunde, "nicht zwingend".
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, das ärztliche Attest, das einen Übergriff Mollaths auf seine damalige Ehefrau belegen soll, sei gar nicht - wie im Urteil des Nürnberger Landgerichts 2006 behauptet - von einer Nürnberger Ärztin ausgestellt worden. Sondern von deren Sohn. Das allein sei schon eine Wiederaufnahmegrund.
Strate kritisiert, dass das Gericht nicht mitteile, wie lange es brauche, um die Komplexität der Anträge zu überschauen: "In zwei Wochen, in zwei Monaten oder gar erst am 16. September 2013?" Strate spielt damit offenkundig auf die Landtagswahl an, die tags zuvor stattfindet.
Es sei für keinen, "schon gar nicht für drei Volljuristen", schwierig zu erkennen, dass gewichtige neue Tatsachen vorgelegt worden seien. Schwierig und zeitraubend sei es allein, "mit juristischen Finessen einer klar zutage liegenden Sach- und Rechtslage" entgegenzuarbeiten. Über Strates Beschwerde muss das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden.