Gericht verschiebt Entscheidung:Mollath muss vorerst in der Psychiatrie bleiben

Mollath-Untersuchungsausschuss

Muss weiter in der Psychiatrie bleiben: Gustl Mollath.

(Foto: dpa)

Komplexe Rechtslage, komplizierte Wiederaufnahmeanträge: Gustl Mollath muss weiterhin in der Psychiatrie bleiben. Sein Anwalt protestiert scharf gegen die Verfügung des Landgerichts Regensburg und legt Beschwerde ein.

Von Olaf Przybilla

Das Landgericht Regensburg hat es abgelehnt, die Unterbringung des Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath zu unterbrechen. Aufgrund der Komplexität der in den beiden dem Gericht vorliegenden Wiederaufnahmeanträgen beschriebenen Sachverhalte könne derzeit noch keine hinreichend konkrete Aussage zu den Erfolgsaussichten der Anträge getroffen werden, erklärte ein Sprecher des Landgerichts.

Auch die Rechtslage sei sehr komplex, heißt es in einem Schreiben der Vorsitzenden Richterin Bettina Mielke an die beiden Verteidiger Mollaths. Eine Entscheidung über eine Unterbrechung der Unterbringung unterbleibe, weil nicht beurteilt werden könne, ob die in den Anträgen - unter anderem der Staatsanwaltschaft - behaupteten Tatsachen und genannten Beweise "einen solchen Grad innerer Wahrscheinlichkeit haben", dass die weitere Unterbringung Mollaths bedenklich erscheine.

Mollaths Anwalt Gerhard Strate protestierte scharf gegen die Verfügung der Kammer und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg ein.

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