Der Aktionskünstler Wolfram Kastner hat angekündigt, den Streit über das Gedenkkreuz für den Kriegsverbrecher Alfred Jodl am Friedhof der Insel Frauenchiemsee per Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen. Anlass ist ein Urteil des Landgerichts München I, wonach Kastner gut 4000 Euro für die Reinigung des Kreuzes zahlen muss, das er unter anderem mit blutroter Farbe begossen hatte. Auf eine Klage des Graberben hin hatte das Landgericht in zweiter Instanz erklärt, dass hier der Schutz des Eigentums und die Kunstfreiheit einander entgegenstünden, und sich für den Schutz des Eigentums entschieden.
Jodl-Grab:Künstler legt Beschwerde ein
© SZ vom 08.12.2018 / kpf - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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