Im Internet:Kampf gegen Verleumdungen

Bayerischer Justizminister fordert höhere Strafen im Bundesgesetz

Beleidigungen und Verleumdungen sollen nach dem Willen Bayerns künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können. "Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter, haben eine größere Reichweite und sind praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. "Wir müssen das Strafrecht dieser Entwicklung anpassen." Konkret fordert er in seinem Entwurf für das Bundesgesetz bei Beleidigungen eine Höchststrafe von zwei Jahren (bisher ein Jahr) und bei übler Nachrede von bis zu drei Jahren (bisher ein Jahr). Für Verleumdungen sollen bis zu fünf Jahre statt bisher zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. "Unser Rechtsstaat muss sich gegen die zunehmende Verbreitung von Hass und Hetze mit aller Entschlossenheit zur Wehr setzen. Wer Extremismus wirksam bekämpfen will, muss bei den Worten anfangen", sagte Eisenreich.

Der Minister spricht sich dafür aus, das Beleidigungsstrafrecht nicht nur punktuell zu ändern, sondern es umfassend zu modernisieren. Dies habe er auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) jüngst per Brief mitgeteilt. "Auch was Cybermobbing und Hassreden gegen Personen, die im öffentlichen Leben stehen, angeht, muss das Strafrecht nachgeschärft werden." Die zentralen Regelungen zu Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung seien im Wesentlichen in den vergangenen 150 Jahren nicht verändert worden, sie müssten "zeitgemäß" werden. Der Vorschlag für die Novelle sieht auch vor, dass etwa rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Beleidigungen ohne Strafantrag verfolgt werden können.

© SZ vom 25.11.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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