Holzkirchen:Bundesgerichtshof weist Kuhglockenstreit zurück

Der Kuhglockenstreit von Holzkirchen hat in den vergangenen vier Jahren schon das Amtsgericht in Miesbach, das Landgericht in München sowie das dortige Oberlandesgericht beschäftigt - stets ohne dass ein Unternehmer, der mit seiner Frau in den kleinen Ort Erlkam bei Holzkirchen gezogen war, ein gerichtliches Kuhglockenverbot auf der angrenzenden Wiese hätte durchsetzen können. Jetzt hat sich auch noch der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst, doch allzu viel wollten Deutschlands oberste Zivilrichter von den umstrittenen Kuhglocken gar nicht hören: Die Angelegenheit habe weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordere sie die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, teilte der BGH am Freitag zu einem Beschluss seines fünften Zivilsenats mit.

Der Senat hat mit dieser Begründung eine Beschwerde des Unternehmers darüber zurückgewiesen, dass das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom April dieses Jahres keine Revision zugelassen hatte. Doch selbst mit diesem höchstrichterlichen Beschluss hat der Streit, der sowohl von dem Unternehmer als auch von der betroffenen Bäuerin mit großer Hingabe und Unnachgiebigkeit geführt wird, noch lange kein Ende: Bisher sahen alle anderen Gerichte den Kläger an einen Vergleich gebunden, den er im Jahr 2015 vor dem Amtsgericht Miesbach mit der Bäuerin zur Zahl der Kühe, zur Zahl der bimmelnden Glocken und zu deren Mindestabstand von seinem Gartenzaun geschlossen hatte. Seine Ehefrau war an dem damaligen Vergleich vor dem Amtsgericht aber nicht beteiligt. Sie hat sich längst ebenfalls auf den Weg durch die Instanzen gemacht. Ihre Klage liegt inzwischen beim Oberlandesgericht.

© SZ vom 21.12.2019 / kpf - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: