H5N8:Erste große Keulung in Bayern

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Wegen der Vogelgrippe mussten nun 10 000 Puten getötet werden

Die Vogelgrippe hat in Bayern eine neue Dimension erreicht. Am Mittwoch wurde der Erreger H5N8 zum ersten Mal seit dem aktuellen Ausbruch der Tierseuche Mitte November 2016 in einem großen Geflügelbetrieb nachgewiesen. Betroffen ist eine Putenhaltung mit 10 000 Tieren in Geiselhöring (Landkreis Straubing-Bogen). Die Puten wurden alle am Donnerstag gekeult. Bislang waren außer Wildvögeln nur einige wenige kleine Hobby-Geflügelhalter und ein Wildpark in der Oberpfalz betroffen. Der Fall in Geiselhöring ist auch deshalb dramatisch, weil der Betrieb mitten in einem Zentrum der Geflügelhaltung in Bayern liegt. Allein in dem Sperrbezirk, der einen Umkreis von drei Kilometern um die Putenhaltung umfasst, gibt es 50 Geflügelhalter mit 100 000 Tieren. In dem zusätzlich ausgewiesenen Beobachtungsgebiet mit zehn Kilometer Radius sind es 300 Betriebe mit 180 000 Tieren.

Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), das in Bayern für die Bekämpfung von Tierseuchen zuständig ist, sprechen sie inzwischen von einem "sehr heftigen und ungewöhnlich langen Ausbruch". Die Tierseuche wurde bereits in 34 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten nachgewiesen. "Und der Erreger wird so gut wie täglich in neuen Wildvögeln entdeckt, deren Kadaver hier bei uns angeliefert werden", sagt eine LGL-Sprecherin. Deshalb sei auch keine Prognose möglich, wie lange die Seuche anhält. Die LGL-Experten hoffen auf das Frühjahr. "Wenn die Temperaturen wärmer werden und sich die Futtersituation für die Tiere verbessert, sollte auch die Vogelgrippe abklingen", sagt die Sprecherin. "Zumal dann auch der Vogelzug beendet ist." Der Vogelzug aus Nordeuropa gilt als eine Ursache des aktuellen Ausbruchs. Die Experten am Friedrich-Loeffler-Institut, dem nationalen Zentrum zur Bekämpfung der Tierseuche, gehen fest davon aus, dass der H5N8-Erreger durch Zugvögel nach Mitteleuropa eingeschleppt worden ist. So lange kein Ende der Tierseuche absehbar ist, bleiben die bayernweite Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot von Geflügelmärkten, Vogelschauen und ähnlichen Veranstaltungen in Kraft. "Außerdem müssen die Geflügelhalter in ihren Ställen unbedingt auf äußerste Hygiene achten", erklärt die LGL-Sprecherin. "Nur damit können sie Infektionsrisiko für ihr Geflügel so gering wie möglich halten."

© SZ vom 10.02.2017 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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