Die Gehälteraffäre bayerischer Landtagsabgeordneter wird jetzt zum Fall für die Justiz. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (Dienstagausgabe) verlangt die Staatsanwaltschaft Augsburg vom Landtag die Aufhebung der Immunität von Georg Schmid, dem inzwischen zurückgetretenen Fraktionschef der CSU. Schmid hatte seine Ehefrau Gertrud als selbständige Bürokraft gegen Rechnung beschäftigt und ihr monatlich bis zu 5500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt.
Offenbar haben die Ermittler den Verdacht, dass Schmid dabei gegen Sozialversicherungsgesetze verstoßen und seine Frau als Scheinselbständige beschäftigt hat. Darauf lässt die Begründung der Staatsanwaltschaft schließen.
Im Raum steht neben Untreue der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen Schmid. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wollte die Informationen weder bestätigen noch dementieren. Ein Sprecher erklärte: "Die Staatsanwaltschaft wird sich erst äußern, wenn sie eine abschließende Entscheidung getroffen hat."
Inzwischen interessiert sich auch der Oberste Rechnungshof für die Gehälteraffäre. Offenbar ist er sich aber unschlüssig, ob er eine Sonderprüfung starten soll oder lediglich die geplante Neuregelung des Abgeordnetenrechts im Landtag unter die Lupe nimmt. Diese sieht ein völliges Verbot für Verwandtenjobs vor.