Fürther Hotelpyramide:Ruhestörung im Hotel

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Ex-Betreiber und Vermieter liegen im Clinch um Millionenzahlung

Die markante Hotel-Pyramide am Main-Donau-Kanal in Fürth soll Mitte Oktober wieder öffnen, unter dem Namen Excelsior Hotel Nürnberg Fürth. Die neuen Betreiber wollen das Haus mit seinen 104 Zimmern und Suiten, in denen schon Showgrößen, Fußballstars und diverse Bundeskanzler schliefen, als "Business-Hotel im gehobenen Vier-Sterne-Bereich" positionieren. Verantwortlich ist die Berliner Hotelmanagementgesellschaft GCH Hotel Group, eine Schwester der Immobiliengesellschaft Grand City Properties, mit der die bisherigen Betreiber im Streit liegen.

Petra und Heribert Erras, die das Hotel 1994 eröffnet hatten und mehr als 20 Jahre lang in Eigenregie führten, hatten den Betrieb im September 2016 überraschend eingestellt. Als Grund nannten sie gravierende technische Mängel am Gebäude und Probleme beim Brandschutz. Die ehemaligen Pächter und die Eigentümer der Immobilie beschuldigen sich seitdem gegenseitig, die Mängel nicht beseitigt zu haben. Im Juni dieses Jahres hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach einem Urkundenprozess entschieden, dass die ehemaligen Betreiber 2,5 Millionen nachzahlen müssen. Doch dies war vermutlich nur die erste Etappe einer langen juristischen Auseinandersetzung. In dem sehr speziellen Verfahren des Urkundenprozesses konnten die Richter bei ihrer Entscheidung nur berücksichtigten, was ihnen als Urkunde vorliegt. Das Urteil ist in etwa mit einer einstweiligen Verfügung vergleichbar.

Bisher sei kein Geld geflossen, sagt der Nürnberger Rechtsanwalt Daniel Fábián. Das Urteil sei "vorläufig" und noch nicht rechtskräftig, betont er. Die Familie Erras hatte als Reaktion auf das Urteil Insolvenz angemeldet, Fábián ist der Insolvenzverwalter der bisherigen Pyramiden-Hotelbetriebsgesellschaft. Ob die Forderung der Vermieterin tatsächlich besteht oder nicht, so Fábián, sei final nicht entschieden. Diese Überprüfung sei zunächst Teil der Aufgaben des Insolvenzverwalters. Gegebenenfalls werde es darüber hinaus eine weitere gerichtliche Prüfung geben. Dann sei denkbar, dass auch Zeugenaussagen und andere Hinweise auf Mängel relevant werden. Außerdem ist denkbar, dass der Insolvenzverwalter einen Prozess fortsetzt, den die Betreiber gegen die Vermieter angestrengt hatten. Darin geht es um Schadenersatzforderungen an den Eigentümer des Gebäudes. Diesem Vorgehen muss noch die Gläubigerversammlung zustimmen, womit Fábián rechnet. Die Entscheidung werde Mitte November fallen.

© SZ vom 25.09.2017 / henz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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