Friedhofspflicht:SPD will neues Bestattungsgesetz

Die SPD in Bayern will das Bestattungsgesetz ändern. Demnach soll es künftig möglich sein, die Asche eines Verstorbenen außerhalb des Friedhofes, zum Beispiel im privaten Garten, zu verstreuen, sagte der SPD-Politiker Peter Paul Gantzer dem Evangelischen Pressedienst. Dem Gesetzentwurf zufolge muss hierfür jedoch die Genehmigung der Gemeinde sowie ein schriftlich festgehaltener Wunsch des Verstorbenen vorliegen. Über den Gesetzentwurf soll an diesem Donnerstag abschließend im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen verhandelt werden.

Gantzer verwies darauf, dass sich die gesellschaftliche Einstellung, wie mit sterblichen Überresten umzugehen sei, geändert habe. "Heute wollen die Menschen frei bestimmen, wie und wo sie nach ihrem Tod bestattet werden", sagte er. Viele Menschen wünschten sich eine individuelle Bestattungsart und eine freie Wahl des Bestattungsortes. Schon heute sind in Bayern Bestattungen außerhalb des Friedhofes, etwa in Friedwäldern, nach vorheriger Genehmigung möglich. Das bayerische Bestattungsgesetz kennt zudem die Beisetzung einer Urne von einem Schiff auf hoher See aus. Neu ist in dem Gesetzesentwurf, dass die Asche des Verstorbenen nun auch auf privaten Flächen verstreut werden kann. Außerdem soll es dem Gesetzentwurf zufolge möglich sein, Asche auf dem Friedhof - im Grab oder an gesondert ausgewiesenen Flächen - zu verstreuen. Der Vorstoß der SPD orientiert sich an Bremen. Als erstes Bundesland hatte Bremen im vergangenen Jahr erlaubt, die Asche von Verstorbenen auch auf privaten Flächen zu verstreuen. In Bayern versucht die SPD seit längeren, eine ähnliche Änderung des Bestattungsgesetzes durchzusetzen. Die CSU lehnt den Gesetzentwurf ab.

© SZ vom 26.11.2015 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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