Feldkirchen-Westerham:Polder darf gebaut werden

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Gerichtshof weist Klage gegen 50-Millionen-Euro-Projekt zurück

Von Matthias Köpf, Feldkirchen-Westerham

Der Freistaat darf an der Mangfall bei Feldolling im Landkreis Rosenheim einen rund 150 Fußballfelder großen Flutpolder bauen, um die flussabwärts gelegenen Städte Kolbermoor und Rosenheim besser vor Hochwasser zu schützen. Klagen von 26 Anwohnern und der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gegen das 50-Millionen-Euro-Projekt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Die Bauarbeiten für den Polder haben nach einer entsprechenden Eilentscheidung des Gerichts vor einigen Monaten begonnen.

Der Leiter des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim, Paul Geisenhofer, zeigt sich über das Urteil erleichtert. Seine Behörde stehe in der Verantwortung, die Gefahren für die Bevölkerung im unteren Mangfalltal zu minimieren. In Kolbermoor und Rosenheim war es zuletzt 2013 zu einem großen Hochwasser gekommen, der Sachschaden wurde auf bis zu eine Milliarde Euro geschätzt. Die Pläne für den Polder, der bei Hochwasser geflutet werden und so den Pegel senken soll, reichen schon weiter zurück, wurden aber immer umfangreicher. Zusammen mit den Unterbecken des Pumpspeichers Leitzachwerke soll der Polder 6,6 Millionen Kubikmeter fassen.

Viele Feldollinger und die Gemeinde Feldkirchen-Westerham, zu der das Dorf gehört, halten das für überdimensioniert. Die Anwohner fürchten, dass Grundwasser in ihre Keller gedrückt werden könnte. Zudem böten mehrere kleinere Becken in Feldolling sowie oberhalb an Mangfall und Leitzach besseren Schutz. Die Feldollinger hatten in einer Landtagspetition Gleichbehandlung mit den von der Staatsregierung zurückgestellten Polderplänen an der Donau gefordert, auch das ohne Erfolg. Vom Urteil des VGH zeigt sich Ortssprecher Burghardt Schallenberger nicht überrascht. Immerhin habe man in früheren Verfahren viel für den Natur- und Artenschutz und nun kleinere Zugeständnisse der Behörden erreicht. Weil der VGH keine Revision zugelassen hat, bliebe den Klägern noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die dazu nötige schriftliche Urteilsbegründung wird laut VGH wohl erst in einigen Monaten vorliegen.

© SZ vom 05.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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