Entscheidung in Regensburg: Im Fall des von Polizisten getöteten Studenten Tennessee Eisenberg verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage der beiden Beamten.
Die umfangreichen Ermittlungen hätten zu dem Ergebnis geführt, dass der Einsatz der dienstlichen Schusswaffen durch die Beamten durch Nothilfe beziehungsweise Notwehr "geboten und damit gerechtfertigt" gewesen sei, teilte die Staatsanwaltschaft an diesem Montag mit.
Die beteiligten Polizisten hätten deshalb nicht rechtswidrig gehandelt. Die Familie Eisenberg hatte dagegen unter Berufung auf ein rechtsmedizinisches Gutachten Zweifel daran geäußert, dass die Voraussetzungen einer Notwehr vorlagen.
Der 24-jährige Student war am 30. April in seinem Haus erschossen worden. Er hatte mit einem Messer seinen Mitbewohner bedroht, der die Polizei verständigte. Die Beamten konnten den jungen Mann weder mit Pfefferspray noch mit einem Schlagstock überwältigen. Daraufhin wurde er durch insgesamt zwölf Polizeikugeln schwer verletzt. Er starb noch am selben Tag in einem Regensburger Krankenhaus.
13 Gutachten ausgewertet
Ausgehend von der "Gesamtsachlage" besteht laut Staatsanwaltschaft "kein genügender Anlass", die beiden Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzung oder Totschlags anzuklagen. Anklage dürfe nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheine.
Dies sei hier nicht der Fall. Für alle am Einsatz beteiligten Polizisten habe nach deren Informationslage bei Eintreffen am Einsatzort "zumindest der Verdacht eines Vergehens der Bedrohung" bestanden.
Das Motiv des Studenten, mit einem Messer auf seinen Mitbewohner und später die Polizisten loszugehen, konnten die Ermittler nicht klären.
Hinweise auf den Konsum von Alkohol oder Drogen ergaben die Untersuchungen nicht. Mehrere Bekannte des 24-Jährigen berichteten den Ermittlern aber von "Änderungen im psychischen Befinden" Eisenbergs.
Die Staatsanwaltschaft wertete den Angaben zufolge im Laufe ihrer Ermittlungen 13 Gutachten von Sachverständigen aus, 38 Vernehmungen von Zeugen sowie eine neun Stunden dauernde Tatrekonstruktion.
"Klares Ergebnis"
Insbesondere aufgrund der Tatrekonstruktion sieht der Anwalt der Familie, Helmut von Kietzell, nach wie vor "keinen Anhalt dafür, dass hier wirklich eine Notwehrsituation vorgelegen hat". Eine wirkliche Bedrohung der Polizisten sei nicht geschildert, sondern "ein junger Mann, der mit einem Messer dasteht", betonte Kietzell. "Aber es ist nicht geschildert zum Beispiel, dass dieser junge Mann auch zugestochen hat oder versucht hat, zuzustechen."
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach dagegen von einem "klaren Ergebnis" der Staatsanwaltschaft, die genügend ermittelt habe. Für die Beamten sei es gerade vor Weihnachten "eine große Erleichterung", dass sie wüssten, woran sie seien. Natürlich seien seine Gedanken auch bei den Eltern des Studenten, die ihren Sohn an den Feiertagen sicher besonders vermissen würden.
Herrmann sprach von einem "tragischen Ereignis". Man müsse aber auch verstehen, "dass die Polizeibeamten in dieser Situation sich auch wehren mussten".