Fall Peggy:Staatsanwaltschaft hält Wiederaufnahme für möglich

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Der Fall Peggy nimmt wieder Fahrt auf: Die Staatsanwaltschaft würde sich einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den verurteilten Mörder Ulvi K. nicht verschließen. Nun ist das Landgericht Bayreuth am Zug.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hält eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Peggy für möglich. "Wir würden uns dem nicht verschließen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. Die Anklagebehörde hat am Mittwoch dem Landgericht Bayreuth ihre Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag des als Peggys Mörder verurteilten Ulvi K. vorgelegt.

Zumindest einer der im Antrag formulierten Punkte könnte demnach eine Wiederaufnahme rechtfertigen: Im Antrag sei von einer Zeugin die Rede, die dem damals zuständigen Gericht in Hof nicht bekannt gewesen sei. Weitere Details wollte Potzel nicht nennen.

Der Anwalt von Ulvi K., Michael Euler, begrüßte, "dass sich die Staatsanwaltschaft der Wiederaufnahme nicht entgegenstellt". Doch hätte er sich gewünscht, dass auch die anderen Ergebnisse seiner Recherchen in die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft aufgenommen worden wären.

Die neunjährige Peggy war 2001 im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Nach langwierigen Ermittlungen wurde 2004 der geistig behinderte Ulvi K. als ihr Mörder verurteilt. Laut Staatsanwalt ist er derzeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in elf Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Seine lebenslange Freiheitsstrafe hat er deshalb noch nicht angetreten.

Trotz des rechtskräftigen Urteils sind immer wieder Zweifel an seiner Täterschaft laut geworden. Im Frühjahr schließlich reichte Euler einen etwa 1200 Seiten umfassenden Wiederaufnahmeantrag ein. Er argumentiert, dass Kinder Peggy Stunden nach der angeblichen Tatzeit gesehen haben wollten und ein Belastungszeuge seine Aussage widerrufen habe.

Aber auch die Staatsanwaltschaft hat wieder eigene Ermittlungen aufgenommen. Im April war in einem Anwesen in Lichtenberg der komplette Innenhof umgegraben worden, um Peggys Leiche zu finden - vergeblich.

Vor wenigen Monaten bestätigte die Anklagebehörde den Mordverdacht gegen einen Mann aus Halle. Der heute 29-Jährige soll ein enger Freund von Peggys Familie gewesen sein. Inzwischen ist er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Dazu sagte Potzel am Mittwoch nur: "Die Ermittlungen laufen gesondert weiter." Ein Ergebnis könnte auch nachträglich noch für die Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag verwendet werden. Wann das Landgericht über die Wiederaufnahme entscheidet, ist noch offen.

© Süddeutsche.de/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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