Für Gerhard Strate ist es schlichtweg "ein Akt des Ungehorsams gegenüber dem höchsten deutschen Gericht". Dabei ist nach seiner Lesart nicht irgendwer ungehorsam, sondern immerhin ein Oberlandesgericht (OLG), das in Bamberg nämlich. Weil dieses sich bislang um die Feststellung drückt, wie lange Gustl Mollath zu Unrecht in der forensischen Psychiatrie eingesperrt war, hat dessen Anwalt Strate erneut Verfassungsbeschwerde erhoben. Damit droht den Bamberger Richtern eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige, nachdem die erste kaum verhallt ist.
Erst im August 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht massiv den jahrelangen Umgang des Bayreuther Landgerichts und des Bamberger OLG mit Mollath gegeißelt. Sie hätten seine Grundrechte missachtet. Spätestens seit Juni 2011 sei Mollath nicht mehr unter rechtmäßigen Umständen in der Psychiatrie eingesessen. Weder unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, noch hätten die beiden Gerichte Mollaths Unterbringung präzise genug hinterfragt und begründet. Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall daher nach Bamberg zurück - mit einer klaren Maßgabe: Das OLG solle erneut prüfen und entscheiden, seit wann Mollath unrechtmäßig in der Psychiatrie untergebracht war.
Doch das tat der zuständige 1. Strafsenat nicht. Die Sache sei doch erledigt, entschieden die Richter, weil der Fall Mollath demnächst ohnehin noch einmal verhandelt werde, nämlich bei einem Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg. Bei dieser Argumentation blieb ein OLG-Sprecher auch am Montag noch. Man kann es aber auch so sehen: Ein bayerisches Gericht interessiert sich nicht sonderlich dafür, was ihm das höchste deutsche Gericht auferlegt hat.
Nach Ansicht von Mollaths Anwalt Strate werden damit die Grundrechte seines Mandanten ein zweites Mal vom OLG mit Füßen getreten. Schließlich habe Mollath ein Recht darauf, dass ein Gericht klipp und klar feststellt, von welchem Zeitpunkt an er unrechtmäßig in der Forensik eingesperrt war. "Das ist auch für spätere Entschädigungsfragen durchaus relevant", so Strate.