Ex-Bürgermeister von Scheyern:Gericht hält Spannerfotos nicht für Straftat

Tatort Rolltreppe: Am Stachus soll der Politiker mehrere Frauen heimlich fotografiert haben. (Foto: Stephan Rumpf)

Ein Politiker fotografiert jungen Frauen auf einer Rolltreppe unter den Rock - 99 Bilder und 27 Videos entstehen auf diese Weise. Wie das Landgericht München nun entschieden hat, handelt es sich dabei aber nicht um eine Straftat. Zahlen muss der frühere Bürgermeister trotzdem.

  • Das Münchner Landgerichts bewertet die Spannerfotos des ehemaligen Bürgermeister von Scheyern nicht als Strafttat.
  • Der 56-Jährige muss eine Geldstrafe zahlen, weil er sich bei seiner Festnahme gewehrt hatte.

Teilerfolg für den Angeklagten

Für den Angeklagten ist es ein Teilerfolg, für viele Frauen bleibt nach dem Urteil des Münchner Landgerichts I ein mulmiges Gefühl: Fremden Frauen unter den Rock zu fotografieren, ist demnach keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

99 Bilder, 27 Videos

Albert M., der ehemalige Bürgermeister von Scheyern im Landkreis Pfaffenhofen, hatte im Sommer 2013 am Münchner Stachus auf einer Rolltreppe heimlich einer jungen Frau eine Kamera unter den Rock gehalten. Ein Verkäufer der Obdachlosenzeitung Biss, dem M. zuvor schon aufgefallen war, hatte ihn beobachtet und rief die Polizei. Auf der Kamera fanden sich 99 Bilder und 27 Videos von zahlreichen Frauen.

Gegenwehr bei der Festnahme: Geldstrafe

Im März war M. dafür vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 5250 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt und nun teilweise Recht bekommen. Das Landgericht sah keinen Tatbestand der Beleidigung bei der Spanner-Aktion. "Man muss sich jeden Einzelfall anschauen", sagte Richterin Elisabeth Ehrl zwar, aber "man müsste entweder einen neuen Paragrafen schaffen oder den Beleidigungsparagrafen anders fassen."

Weil sich der 57-Jährige bei seiner Festnahme gewehrt und einen Polizisten verletzt hatte, wurde er dennoch zu 4200 Euro Strafe verurteilt, plus 750 Euro für die Belästigung der Allgemeinheit.

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