Drohende Abschiebung:Petition für kranken Fünfjährigen

Von Dietrich Mittler, München/Fürth

Das Schicksal eines schwerkranken, von Abschiebung bedrohten Fünfjährigen, der dringend auf ärztliche Hilfe in Deutschland angewiesen ist, beschäftigt nun auch den Landtag. Eine Petition, die sich für den Buben und seine aus Georgien stammende Mutter einsetzt, wurde mittlerweile eingereicht. Derzeit prüft das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (Bamf), ob nicht doch ein Abschiebungsverbot erteilt werden kann. Gemäß Aufenthaltsgesetz ist dies möglich bei "lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden". Die Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken betonte indes, dass "die Abschiebung unmittelbar eingeleitet" werde, wenn die Mutter mit ihrem Kind nicht die freiwillige Ausreise antrete. Bei dieser Haltung bleibt die Behörde in ihrer aktuellen Stellungnahme. "Ein Duldungsanspruch wegen Reiseunfähigkeit des Kindes konnte nicht ausreichend begründet werden", heißt es da unter anderem. Die Anwältin der Mutter appellierte am Mittwoch an die Behörde, "in diesem besonderen Fall aus humanitären Gründen die Entscheidung des Bamf abzuwarten - auch wenn rein rechtlich eine Ausreisepflicht besteht".

© SZ vom 24.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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