Deggendorf:Pflegekind gequält

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35-Jährige muss zwei Jahre und neun Monate in Haft

Eine Pflegemutter aus Niederbayern muss ins Gefängnis, weil sie einen ihr anvertrauten Buben schwer misshandelt hat. Das Landgericht Deggendorf verurteilte die 35-Jährige aus dem Landkreis Regen am Mittwoch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das vierjährige Kind sei in der Familie misshandelt worden und habe sich die Verletzungen nicht selbst zugefügt, sagte die Vorsitzende Richterin Gisela Schwack am Landgericht Deggendorf. Das Verhalten der Angeklagten sei "unmenschlich und brutal" gewesen. Der Ehemann der 35-Jährigen wurde wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Neben Verletzungen am ganzen Körper hatten die Mediziner eine schwere Verbrennung am Gesäß des Buben festgestellt. Wie genau diese entstanden war, konnte die Kammer in dem Verfahren zwar nicht aufklären. Dass sich der Bub selbst verletzt habe, "schließen wir aber aus", betonte Richterin Schwack. Zudem habe die Angeklagte versucht, diese Verbrennungen zu verbergen: Einen Vorsorgetermin beim Kinderarzt hatte sie mit einer Ausrede verstreichen lassen.

Die 35-Jährige, eine ausgebildete Kinderkrankenschwester, sei mit der Situation überfordert gewesen, räumte die Kammer ein. Neben fünf eigenen Kindern hatte die Frau zwei Pflegekinder betreut. Der Vierjährige war schwierig und verhaltensauffällig. Diese Überforderung hätte aber leicht gelöst werden können, betonte Schwack. Nach Angaben des zuständigen Landratsamtes hätte eine andere Pflegefamilie die Betreuung des Jungen übernehmen können.

Die Angeklagte nahm das Urteil zunächst ohne Regung auf. Erst als die Richterin die fünf leiblichen Kinder der Frau erwähnte, brach sie in Tränen aus und verließ den Gerichtssaal für einige Minuten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Frau kündigte an, Revision einlegen zu wollen. "Das Gericht geht in seiner Begründung von Absicht aus. Dies ist aber fernliegend", sagte Rechtsanwalt Reinhard Perlet aus Deggendorf.

© SZ vom 12.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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