Berufungsverhandlung in Nürnberg:Rechtsextremen-Demo könnte Busfahrer den Job kosten

Im Rechtsstreit um die Rede eines Nürnberger Bus- und Straßenbahnfahrers auf einer Rechtsextremen-Demo prüft das Landesarbeitsgericht (LAG), ob der Arbeitsvertrag von den städtischen Verkehrsbetrieben aufgelöst werden kann. Die VAG Nürnberg hatte den Mann gekündigt, weil er bei der Demo seinen Dienstausweis am Gürtel gut sichtbar getragen hatte. In erster Instanz war die VAG vor dem Arbeitsgericht Nürnberg gescheitert. Die Kündigung sei überzogen gewesen. Bei der Berufungsverhandlung am Dienstag vor dem LAG in Nürnberg teilte das Gericht zwar grundsätzlich die Auffassung des Arbeitsgerichts. Eine Äußerung des Busfahrers bei der Verhandlung in erster Instanz könnte aber eine Wendung bringen: Der Mann, der Stadtrat der rechtsextremen Nürnberger "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA), ist, sieht sich als Opfer einer Verschwörung der SPD geführten VAG. "Wenn sie könnten, hätten sie mich erschossen", sagte er. Die VAG hält deshalb eine Weiterbeschäftigung für nicht zumutbar. Sie beantragte, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, sollte die Kündigung auch in zweiter Instanz für unwirksam erklärt werden. Das Gesetz sehe diese Möglichkeit gegen Zahlung einer Abfindung vor, sagte ein Justiz-Sprecher. Eine Entscheidung will das LAG am Freitag Uhr verkünden.

© SZ vom 09.08.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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