Bayreuth:Rocker freigesprochen

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Beteiligung der Angeklagten an Übergriff nicht nachgewiesen

Mit Freisprüchen für alle sechs Angeklagten ist der Rocker-Prozess von Oberfranken zu Ende gegangen. Das Landgericht Bayreuth folgte damit am Montag den Plädoyers der Verteidigung. Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor nur für eines der angeklagten Bandenmitglieder eine Gefängnisstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro gefordert - wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung.

Angeklagt waren sechs Männer, vier wegen versuchten Totschlags und zwei wegen Körperverletzung. Die Anklage hatte ihnen vorgeworfen, im September 2010 den Chef einer rivalisierenden Rockerbande in Goldkronach (Landkreis Bayreuth) bei einer Prügelei massiv verletzt zu haben. Die Männer hätten den Bandenchef nachts nach draußen gelockt, ihn umzingelt und ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Dem am Boden liegenden Opfer sollen sie Tritte gegen Oberkörper und Kopf zugefügt haben. Als die Freundin des Opfers eingreifen wollte, sollen die Angeklagten ihr Haare ausgerissen und einen Finger gebrochen haben. Besucher eines Vereinsheims verständigten die Polizei. Als die Beamten eintrafen, flohen die mutmaßlichen Täter mit ihren Motorrädern.

"Es war ein feiger und ein völlig überzogener Übergriff", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Doch nur einen der sechs Angeklagten sah die Anklagebehörde nach der Beweisaufnahme als überführt an. Den anderen Männern könne nicht nachgewiesen werden, dass sie am Übergriff beteiligt gewesen seien. Die Zeugenaussagen zu der Tat seien widersprüchlich und teilweise nicht nachvollziehbar. Das Gericht sprach alle sechs Angeklagten frei. Man müsse davon überzeugt sein, dass die Angeklagten am Tatort gewesen seien. Das aber sei nach der Beweisaufnahme nicht möglich gewesen, sagte der Richter. "Ich kann nicht mit Vermutungen arbeiten." Der Prozess war in einem ersten Durchlauf geplatzt, weil im letzten Moment noch ein Beweisantrag gestellt wurde. Es ging um DNA-Spuren auf einer Kutte. Die Analyse habe aber keine DNA-Spuren zum Vorschein gebracht, die auch nur einem der Angeklagten eindeutig zugeordnet werden konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 19.04.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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