Bayreuth:Amtsgericht weist Antrag im Fall Peggy zurück

Das Amtsgericht Bayreuth hat einen Antrag der Anwältin von Ulvi K. zurückgewiesen. Sie wollte festgestellt wissen, dass das Vorspielen eines Tonbands in der Causa Peggy rechtswidrig war. Auf dem Tonband ist ein Gespräch zwischen Ulvi K. - der 2004 des Mordes an Peggy schuldig gesprochen, zehn Jahre später aber freigesprochen wurde - und dessen Vater zu hören. Dieses wurde kürzlich Bürgern in Lichtenberg vorgespielt. Hanna Henning, die Anwältin von K., wollte den Ermittlern untersagen, diese Aufzeichnung Dritten vorzuspielen. Das Gericht weist nun darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens sei. Ihr obliege es zu entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreife. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Tötungsdelikts aufzuklären sei, und dazu alle erdenklichen Ermittlungsmaßnahmen zu ergreifen seien, sei das Vorspielen des Bands nicht zu beanstanden. Die Anwältin von K. will nun Beschwerde dagegen einlegen. Sie kündigte an, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

© SZ vom 09.04.2019 / prz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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