Etwaige Schadenersatzansprüche gegen frühere BayernLB-Vorstände und -Verwaltungsräte wegen des HGAA-Debakels verjähren möglicherweise doch nicht zum Jahresende.
Das vom Bund erarbeitete "Restrukturierungsgesetz" für Banken sieht vor, die bislang fünfjährige Verjährungsfrist auf zehn Jahre zu verlängern. Konkret geht es in dem Passus um "die aktienrechtliche Haftung von Organen für Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung". Der Bundestag hat das Gesetz am 28.Oktober mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet, nachdem es erst am 1.Oktober in erster Lesung beraten worden war.
Am 26. November wird sich nun der Bundesrat mit dem "Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung" befassen.
Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete am Wochenende, der Passus zu der Verjährung der Haftungsansprüche solle bereits einen Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten - und betreffe auch die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährten Ansprüche. Tritt das Gesetz noch vor Ende des Jahres in Kraft, so berichtet der BR, würden die amtierenden BayernLB-Verantwortlichen also nicht Gefahr laufen, dass mögliche Schadenersatzansprüche gegen ihre Vorgänger verjähren.
Der amtierende BayernLB-Verwaltungsrat hat bereits entschieden, dass er gegen die damaligen Vorstände Schadenersatz geltend machen will. Die Entscheidung des Vorstands, ob auch die früheren Verwaltungsräte zur Rechenschaft gezogen werden sollen, steht allerdings noch aus. In dem Aufsichtsgremium saßen damals mehrere prominente CSU-Politiker.