Umwelt und Natur:Waldfrevel im Spessart

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Ein Kahlschlag im Fürstlich Löwenstein'schen Park im Hafenlohrtal im Landkreis Main-Spessart. (Foto: Ralf Straußberger/dpa)

Bund Naturschutz prangert großflächige Kahlschläge im Vogelschutzgebiet im Hafenlohrtal an.

Von Christian Sebald

Der Bund Naturschutz (BN) prangert massive Kahlschläge mitten in einem hochwertigen Vogelschutzgebiet im Spessart an. Auf einer Fläche von rund 330 Hektar habe es im Fürstlich Löwenstein'schen Park im Hafenlohrtal des Landkreises Main-Spessart Kahlschläge und kahlschlagähnliche Eingriffe gegeben, sagte der Verbandschef Richard Mergner am Montag in Nürnberg. "Ein wohl bislang in dieser Größenordnung einzigartiger Naturfrevel in ganz Deutschland, der seit 22 Jahren im europäischen Vogelschutzgebiet Spessart stattfindet", sagte Mergner. Viele streng geschützte Vogelarten seien dadurch massiv beeinträchtigt worden. Als Beispiele nannte der Verbandschef den Mittelspecht, den Halsbandschnäpper, den Grauspecht, den Schwarzspecht, den Raufußkauz und den Sperlingskauz.

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Die Eingriffe verstoßen laut BN gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Vogelschutzrichtlinie. Außerdem habe es vor den Kahlschlägen keine Verträglichkeitsprüfung gegeben. Der BN beruft sich auf ein Gutachten, das er von einem Fachbüro hat erstellen lassen. Die Kahlschläge laufen nach Verbandsangaben seit Jahren nach dem gleichen Schema ab. Alte, ökologisch wertvolle Buchenwälder würden großflächig umgelegt und durch Anpflanzungen von Douglasien in Nadelholzforste umgewandelt. Die Nadelbaumart stammt aus Nordamerika und gilt in Försterkreisen als wirtschaftlich attraktiv und zudem vergleichsweise robust gegen die Auswirkungen der Klimakrise auf den Wald. Bei den Kahlschlägen gingen viele uralte, dicke Buchen sowie Höhlen- und Biotopbäume verloren, die wichtig seien als Nistplätze für viele seltene Vogelarten.

Ein Sprecher des Landratsamtes Main-Spessart teilte mit, man habe den Sachverhalt umfassend geprüft und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Derzeit sei sichergestellt, dass keine weiteren Fällungen die Erhaltungsziele beeinträchtigten. Zudem habe es zwischen den beteiligten Behörden und der Eigentümerfamilie Gespräche gegeben, die eine Bewirtschaftung der im Vogelschutzgebiet liegenden Waldfläche im Einklang mit den Erhaltungszielen gewährleisten sollen.

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Das Fürstlich Löwenstein'sche Forstamt sprach nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa von fortgesetzten und haltlosen Vorwürfen und Unterstellungen des BN, die man nicht kommentiere. "Mit dem Landratsamt arbeiten wir sehr gut zusammen zum Erhalt vom Lebensraum Wald im Klimawandel", hieß es. Wegen der Kahlschläge im Hafenlohrtal ist bereits seit 2016 ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Würzburg anhängig. Es ist laut BN bisher aber nicht zum Abschluss gekommen. Ein Grund sei das Fehlen von klaren Rechtsvorgaben für Waldfrevel wie diese.

Der BN sieht deshalb auch den Freistaat in der Pflicht. Die Staatsregierung habe es über Jahre versäumt, ein Verbot von Kahlschlägen im bayerischen Waldgesetz zu verankern, hieß es. Nur damit könnten aber Auswüchse wie im Hafenlohrtal verhindert und geahndet werden. Deshalb müsse endlich ein Kahlschlagverbot im Waldgesetz festgeschrieben werden.

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