Gericht:Freispruch wegen "Hängt die Grünen"-Plakaten aufgehoben

Eine Demonstration der rechtsextremen Kleinstpartei in München. (Foto: Sachelle Babbar via www.imago-images.de/imago images/ZUMA Wire)

Das Landgericht München I hatte einen Aktivisten der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf zunächst freigesprochen. Das Bayerische Oberste Landesgericht kassiert dieses Urteil nun.

Im Zusammenhang mit Plakaten mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen Freispruch für einen Aktivisten der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg aufgehoben. Das Landgericht München I hatte ihn aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf freigesprochen, als damaliger Stützpunktleiter der Partei zwei solcher Plakate aufgehängt zu haben. Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Revision ein - der nun stattgegeben wurde. Das Landgericht habe sich bei dem Freispruch nicht ausreichend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte sich schon damit strafbar gemacht haben könnte, dass er in die Organisation der Plakataktion eingebunden und Mitverantwortlicher der Partei Der III. Weg war, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht.

Damit muss nun eine andere Kammer des Landgerichts München I neu über die Sache entscheiden. Das Urteil gegen einen ursprünglich Mitangeklagten und ehemaligen Parteichef war in der Zwischenzeit rechtskräftig geworden. Er war wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt worden. Seine Revision gegen das Urteil hatte das Bayerische Oberste Landesgericht im Oktober als offensichtlich unbegründet verworfen.

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