Bayern-Ei-Skandal:Beschwerde gegen Haftentlassung eingelegt

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Beschwerde gegen die Haftentlassung von Bayern-Ei-Besitzer Stefan Pohlmann eingelegt. Das sagte eine Vertreterin der Ermittlungsbehörde auf Anfrage von Süddeutscher Zeitung und Bayerischem Rundfunk. Sollte das Landgericht Regensburg den Argumenten der Staatsanwaltschaft nicht folgen, wird voraussichtlich das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg darüber entscheiden, ob Pohlmann frei bleibt oder erneut in Untersuchungshaft muss. Der Bayern-Ei-Eigentümer war im August des vergangenen Jahres festgenommen worden. Vor zwei Wochen nun wurde er aus dem Gefängnis entlassen, nachdem das Landgericht Regensburg den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben hatte. Das Gericht sieht derzeit keinen gesicherten Nachweis, dass Stefan Pohlmann von der Salmonellen-Verseuchung der ausgelieferten Eier wusste und dass ein Todesfall in Österreich auf die kontaminierten Eier der niederbayerischen Firma zurückzuführen ist. Die Staatsanwaltschaft dagegen wirft Pohlmann weiterhin vor, dass er wissentlich mit Salmonellen belastete Eier ausliefern ließ, durch die in Österreich mehr als neunzig Menschen erkrankt sein sollen und mindestens ein Mann zu Tode gekommen sein soll. Die Firma Bayern-Ei aus Aiterhofen (Landkreis Straubing-Bogen) hatte im Sommer 2014 einen Salmonellenausbruch in mehreren Ländern ausgelöst. Dabei erkrankten nach Erkenntnissen der zuständigen Gesundheitsbehörden europaweit etwa 500 Menschen, mindestens zwei Männer sollen gestorben sein.

© SZ vom 20.05.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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