Autobahnschütze:Drei Monate Straferlass

Von dpa, Würzburg

Der sogenannte Autobahnschütze muss für drei Monate weniger ins Gefängnis als zunächst vorgesehen. Das Landgericht Würzburg setzte die Haftstrafe des Ersturteils um drei Monate auf zehn Jahre und drei Monate herab. "Geschätzt 95 Prozent" des ersten Urteils seien bereits rechtskräftig - "wir hatten nur über Einzelfälle zu urteilen", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in der Urteilsbegründung. Der Fernfahrer aus der Eifel war im Oktober 2014 für die jahrelangen und wahllosen Schüsse auf Anhänger und Aufbauten von Lastwagen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bei der Beschussserie wurden auch Menschen verletzt. Weil der Angeklagte in Revision ging und der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in Teilen aufhob, musste das Landgericht Würzburg neu verhandeln.

© SZ vom 13.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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