Außergerichtliche Einigung:Augsburger Streit um Bayernfahne beigelegt

Der Streit um eine Bayernflagge in Augsburg ist kurz vor Prozessbeginn beigelegt worden. Die etwa 80 mal 150 Zentimeter große Rautenfahne darf weiter an einem Balkon wehen. Die Wohnungsgesellschaft und der Mieter haben sich außergerichtlich geeinigt. Entsprechende Medienberichte bestätigte am Dienstag die Augsburger Amtsgerichtssprecherin Manuela Pohl. Der Mieter hatte sich stets geweigert, die Fahne abzunehmen. "Mein Mandant will den beendeten Streit mit Weißbier und Weißwurst unter seiner Fahne feiern", sagte sein Anwalt am Dienstag. Da der Vermieter die Klage zurückgezogen hat, findet die für diesen Mittwoch geplante Verhandlung nun nicht statt. Bei dem Streit ging es um die Fassadengestaltung eines Hauses, die ein Mieter nicht ohne Genehmigung ändern darf. Oft landen deswegen am Balkon montierte Satellitenanlagen vor Gericht.

© SZ vom 06.05.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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