Augsburg:Verfahren im Fall Herrmann

Die Entführung und der Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann 1981 am Ammersee sind einmal mehr Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Das Oberlandesgericht München (OLG) will am Dienstag über das Schmerzensgeld verhandeln, das Ursulas Bruder von dem rechtskräftig verurteilten Entführer verlangt. 2018 hatte das Landgericht Augsburg dem Bruder 7000 Euro zugesprochen. Beide Seiten haben Berufung eingelegt. Wie das OLG am Donnerstag mitteilte, sollen nun vor dem OLG-Zivilsenat Rechtsfragen erörtert werden. Der Fall Herrmann gehört zu den bekanntesten Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Zehnjährige war am Ammersee in einer Kiste vergraben worden und erstickte darin.

© SZ vom 06.03.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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