Augsburg:Urteil nach Missbrauch

Nach dem sexuellen Missbrauch eines neunjährigen Mädchens in einer Augsburger Grundschule hat das Gericht den Angeklagten für schuldunfähig erklärt. Der Mann solle in eine psychiatrische Klinik verlegt werden, entschied das Landgericht Augsburg am Dienstag. Gutachter müssen nun regelmäßig prüfen, ob der Mann weiter gefährlich ist oder freikommen kann. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 21-Jährige war wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt. Nach Polizeiermittlungen hatte er sich am 23. Oktober 2018 auf der Mädchentoilette der Schule an dem Kind vergangen. Als das Mädchen um Hilfe schrie, holte eine Mitschülerin einen Lehrer. Der Pädagoge hielt den Mann fest, bis die Polizeistreifen eintrafen. Zum Tatzeitpunkt stand der 21-Jährige der Anklage zufolge unter Drogeneinfluss. Er gab an, Stimmen gehört zu haben, die ihn zum Übergriff getrieben hätten.

© SZ vom 19.06.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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