Augsburg:Pädophiler Kinderarzt soll in Sicherungsverwahrung

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Wegen sexuellen Missbrauchs von 21 Buben soll ein Kinderarzt nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten erhalten. Staatsanwältin Maiko Hartmann blieb am Donnerstag mit ihrer Forderung in dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg nur geringfügig unter der Maximalstrafe von 15 Jahren. Zugleich beantragte sie Sicherungsverwahrung für den Mann. "Ohne Geständnis und Täter-Opfer-Ausgleich wäre mit Sicherheit die Höchststrafe herausgekommen", meinte Hartmann. Hintergrund ist, dass der heute 41-Jährige mit drei der Opferfamilien eine Vereinbarung getroffen und Schmerzensgeld gezahlt hat. Der Kinderarzt sei ein "äußerst gefährlicher" Serientäter, begründete die Staatsanwältin die Forderung nach der Verwahrung des Pädophilen. Die Rechtsanwälte, die die Opfer in dem Prozess als Nebenkläger vertreten, schlossen sich weitgehend den Forderungen Hartmanns an. An diesem Freitag sollen die beiden Verteidiger ihr Plädoyer halten. Das Urteil ist für Donnerstag kommender Woche geplant.

Der Mediziner war gefasst worden, nachdem er im August 2014 in Garbsen in Niedersachsen einen Fünfjährigen entführt hatte. Laut Anklage hatte der Mann das Kind in sein Auto gelockt, in seiner Zweitwohnung in Hannover in Narkose versetzt, brutal missbraucht und schließlich nach zwei Stunden ausgesetzt. In anderen Fällen hatte der Mann seine jungen Opfer etwa in Augsburg und München angesprochen und dann in Tiefgaragen oder Keller gelockt, um sich an ihnen zu vergehen. Der Gerichtsgutachter hatte in dem Prozess angegeben, bei dem Angeklagten bestehe eine mehr als 50-prozentige Rückfallgefahr. Jedes Kind könne daher wieder Opfer werden, sagte die Staatsanwältin. Zudem verlangte sie ein lebenslanges Berufsverbot für den Kinderarzt.

Staatsanwältin Hartmann und die Anwälte der Familien schilderten drastisch die Traumatisierung der Opfer, das jüngste war zur Tatzeit erst vier Jahre alt. Die Buben litten bis heute unter Schlafstörungen, Vertrauensverlust zu Lehrern und Ärzten, trauten sich nicht mehr alleine raus und brauchten Therapien. "Man kann es nur als Schneise der emotionalen Verwüstung beschreiben, die Sie hinterlassen haben", sagte der Anwalt einer Opferfamilie zu dem Angeklagten.

© SZ vom 04.03.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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