Augsburg:Kündigung wegen 18 Katzen

18 Katzen in einer 100-Quadratmeter-Mietwohnung sind zu viel und rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg und gab damit einem Vermieter Recht. Der Vermieter hatte den Mietern beim Einzug vor vier Jahren erlaubt, in der Wohnung im dritten Stock eine Katze zu halten. Da mittlerweile aber viel mehr Tiere in der Wohnung gehalten wurden, beschwerten sich die anderen Bewohner über den Gestank des Katzenurins im Treppenhaus. Die Mieter bestritten vor Gericht, dass es wegen der Katzen stinke. Außerdem seien es nur sieben erwachsene Tiere, die anderen elf Katzen seien erst wenige Wochen alt. Das Gericht sah dies anders. Es komme gar nicht auf die tatsächliche Geruchsbelästigung an. Selbst nur sieben erwachsene Katzen seien eine Pflichtverletzung der Mieter, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse.

© SZ vom 25.11.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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