Augsburg:"Keine Beihilfe zum Totschlag"

Verfassungs­beschwerde im Fall des Tötungsdelikts am Königsplatz

Im Fall des Tötungsdelikts am Augsburger Königsplatz hat ein Verteidiger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Anwalt Felix Dimpfl will erreichen, dass der Haftbefehl gegen seinen 17 Jahre alten Mandanten, der von der Staatsanwaltschaft der Beihilfe zum Totschlag beschuldigt wird, aufgehoben wird. Der Verteidiger ist der Ansicht, dass seinem Mandanten keine konkrete Beihilfehandlung vorgeworfen werden kann. "Seine bloße Anwesenheit kann keine Beihilfe zum Totschlag sein", sagt Dimpfl.

Laut Dimpfl stellt sich der Verlauf vor dem tödlichen Schlag wie folgt dar, er beruft sich dabei auf das Landgericht Augsburg: Der 17-Jährige habe das spätere Opfer um eine Zigarette gebeten, woraufhin dieser "Schnauze" geantwortet habe. Der Jugendliche habe dann gefragt: "Wieso Schnauze?", woraufhin der 49-Jährige umgedreht sei und ihn geschubst habe. Dann sei der plötzliche, tödliche Schlag gekommen, von einem Begleiter seines Mandanten. Man könne deshalb, sagt Dimpfl, der die Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit seiner Kollegin Donatella Angino ausgearbeitet hat, nicht von einem Vorsatz seines Mandanten sprechen. Er habe sich völlig passiv verhalten, von ihm sei keine körperliche Auseinandersetzung ausgegangen. "Meiner Meinung nach sitzt er zu Unrecht in Haft." Das Landgericht Augsburg sah es ähnlich und setzte sechs Verdächtige auf freien Fuß, das Oberlandesgericht in München wiederum folgte anschließend aber der Argumentation der Staatsanwaltschaft und schickte die der Beihilfe verdächtigen jungen Männer wieder in Haft. Der mutmaßliche Haupttäter, der zugeschlagen haben soll, befindet sich seit der Festnahme kurz nach der Tat am 6. Dezember durchgehend in Haft.

© SZ vom 21.01.2020 / ffu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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