Augsburg:JVA-Chefin muss Geldauflage zahlen

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Augsburg wegen Freiheitsberaubung gegen die Zahlung einer Geldauflage im unteren vierstelligen Bereich eingestellt. Die JVA-Chefin war von einem Richter des Landgerichts angezeigt worden, weil sie einen Erlass des Richters nicht umgesetzt hatte.

In dem Fall ging es um einen Untersuchungshäftling, der von der JVA ins Klinikum gebracht wurde, weil er wegen einer schweren Krankheit operiert werden musste. Das Landgericht hatte zunächst entschieden, dass der Patient wegen Fluchtgefahr mit einer Fußfessel ans Bett gekettet werden soll. Als der Mann allerdings ins Koma fiel und in Lebensgefahr schwebte, ordnete das Gericht gleich zweimal an, dass die Fessel gelöst werden muss. Diese Anordnungen wurde von der JVA-Leiterin allerdings ignoriert - einmal fünf Tage lang, einmal einen Tag lang. Die Staatsanwaltschaft bestätigt zwar den Vorwurf der "Freiheitsberaubung durch Unterlassen", geht allerdings von einem "geringen Verschulden" aus. Begründung: Die Beschuldigte sei aufgrund der Persönlichkeit des Geschädigten und seiner starken Schmerzmittel von einer erhöhten Fluchtgefahr ausgegangen.

© SZ vom 03.12.2015 / stma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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