Augsburg:Inhofer-Chefs zu Bewährungsstrafen verurteilt

  • Der Gründer und Inhaber des Möbelhauses Inhofer August Inhofer und sein Neffe Edgar Inhofer sind zu Geldstrafen und Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
  • Den beiden wurde vorgeworfen, Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Was den Inhofer-Managern vorgeworfen wurde

Im Prozess gegen die Top-Manager des Möbelhauses Inhofer in Senden bei Neu-Ulm ist eine Entscheidung gefallen: Gründer und Inhaber August Inhofer wurde zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe und 1,5 Millionen Euro Geldauflage verurteilt. Sein Neffe Edgar Inhofer wurde zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, zudem muss er 500 000 Euro Geldauflage zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Edgar Inhofer dreieinhalb Jahren Haft beantragt und für Senior-Chef August zwei Jahre Haft auf Bewährung plus fünf Millionen Euro Geldauflage. Die Ankläger warfen den Angeklagten vor, über mehrere Jahre hinweg 21 Verkäufer als Scheinselbständige beschäftigt zu haben. Hierbei seien Steuern in Höhe von 900 000 Euro hinterzogen und den Sozialkassen 1,5 Millionen Euro vorenthalten worden.

Warum die Strafen milder ausfallen als gefordert

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass "hier kein durchgängiges System installiert wurde, das auf Gewinnmaximierung und Ausbeutung ausgelegt war". Genau diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft den zwei Geschäftsführern gemacht.

Die Angeklagten hatten zuvor ein Geständnis abgelegt - und dabei betont, dass sie nicht mutwillig betrogen hätten. Vielmehr hätten sie Fehler gemacht, die sie bereuen und durch Zahlungen wiedergutgemacht haben.

Die zwei Mitangeklagten Personalverantwortlichen Karl Inhofer und Peter Schorr wurden zu 60000 und 45000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: