Augsburg:Gericht: Großbordell darf nicht gebaut werden

Die Stadt Augsburg hat sich vor Gericht erfolgreich gegen den Bau eines Großbordells gewehrt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied jetzt, dass der Betreiber des geplanten Laufhauses mit 47 Zimmern im Stadtteil Lechhausen keine Genehmigung erhält. Die Stadt hatte für das Industriegebiet eine Veränderungssperre erlassen, wogegen der Betreiber klagte.

Am Verwaltungsgericht Augsburg hatte der Mann, der eine Lagerhalle in ein Bordell umwandeln wollte, noch recht bekommen. Die Stadt legte gegen das Urteil Berufung ein. Die VGH-Richter kamen nun zu dem Schluss, dass die Veränderungssperre der Stadt wirksam sei. Sie war erlassen worden, weil Augsburg seine Industrieflächen schützen will. Bordelle zögen andere Läden mit Rotlichtbezug an und brächten einen Qualitätsverlust für die Industriegebiete mit sich, so die Stadtverwaltung. "Die Flächen für Gewerbe und Industrie sollen ihrem eigentlichen Zweck zugeführt werden", sagte Baureferent Gerd Merkle (CSU) jüngst im Stadtrat.

Gegen das geplante Bordell gab es Proteste aus der Nachbarschaft. Unternehmer und auch die Mitglieder einer islamischen Gemeinde, die in dem Industriegebiet ein Kulturzentrum betreibt, wehrten sich gegen die Ansiedlung des Etablissements. Augsburg ist bereits eine Hochburg in Sachen Rotlicht. Eine Umfragen vor drei Jahren bei Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern hatte ergeben, dass nirgendwo sonst so viele Prostituierte arbeiten: 244 je 100 000 Einwohner. Die Stadt will das Treiben künftig mit einem Bordellstrukturkonzept eindämmen.

© SZ vom 31.01.2017 / chro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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