Augsburg:Anwalt nennt Richterin "postpubertär"

Ein Münchner Rechtsanwalt ist vom Amtsgericht Augsburg vom Vorwurf freigesprochen worden, in einem Schreiben eine Richterin beleidigt zu haben. Der Anwalt hatte über die Augsburger Richterin geschrieben, sie sei "entweder heillos überlastet oder maßlos arrogant". Zudem beschwerte er sich über "postpubertäre" Rachegelüste und Sturheit der 32 Jahre alten Richterin. Eine Kollegin der betroffenen Richterin, die am Mittwoch über die Beleidigungsanklage zu entscheiden hatte, bezeichnete die drastischen Äußerungen als nachvollziehbar. Es müsse der Zusammenhang betrachtet werden, betonte sie und sprach den 59-Jährigen frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 5000 Euro (50 Tagessätze zu 100 Euro) verlangt. Der Rechtsanwalt war bei einem Bußgeldverfahren mit der Richterin aneinandergeraten. Er wollte die Verlegung eines Verhandlungstermins erreichen, weil er gleichzeitig in einem größeren Prozess am Landgericht München einen Mandanten verteidigen musste. Die Augsburger Richterin kam den Bitten aber nicht nach, letztlich hielt der Anwalt seinen Ärger schriftlich fest. Diese Notiz gelangte an den Augsburger Amtsgerichtspräsidenten, der Strafanzeige erstattete. Dabei fühlte sich die Richterin selbst gar nicht beleidigt, wie sie als Zeugin vor Gericht sagte. Sie sei da "leidenschaftslos", meinte die 32-Jährige. "Ich glaube, er wollte seinem Ärger Luft machen."

© SZ vom 17.12.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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