Ansbach:Schmerzensgeld für Eltern von totem Baby

Nach einem Behandlungsfehler mit tödlichen Folgen für einen Säugling haben sich die Eltern und eine Nürnberger Klinik auf einen Vergleich geeinigt. Die Klinik zahlt Mutter und Vater 45 500 Euro Schmerzensgeld, wie das Landgericht Ansbach am Mittwoch mitteilte. Diese Summe hatte die Kammer den Eltern sowie der Diakonie Neuendettelsau als Trägerin der Klinik vorgeschlagen. Der sieben Wochen alte Säugling starb im Jahr 2011. Das Baby war mit Bauchschmerzen und Durchfall in die Klinik gekommen, ihm wurde eine Infusion gelegt. Doch sein Zustand verschlechterte sich, kurze Zeit später war es tot. Nach Anhörung mehrerer Sachverständiger kam die Kammer zu der Auffassung, dass wahrscheinlich ein Fehler beim Legen der Infusion zum tödlichen Kreislaufzusammenbruch des Kindes führte.

© SZ vom 06.08.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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