Ansbach:Lebenslange Haft wegen Mordes an Obdachlosem

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Wegen Mordes an einem Obdachlosen ist ein 36 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach sprach den Hauptangeklagten am Mittwoch schuldig, den 54-Jährigen im Sommer des vergangenen Jahres in der gemeinsamen Obdachlosenunterkunft in Gunzenhausen mit Tritten getötet zu haben. Anschließend legte er die Leiche auf Bahngleise in der Nähe, um die Tat wie einen Suizid erscheinen zu lassen. "Beinahe wäre dieser perfide Plan aufgegangen", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Krach in seiner Urteilsbegründung. Nur zwei Zentimeter hätten gefehlt und der Zug hätte die Leiche in Stücke geteilt.

Ein ebenfalls 36 Jahre alter Mitangeklagter muss wegen Körperverletzung eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht ordnete zudem eine Alkohol-Entziehungskur bei dem Mann an. Eine 17-jährige Frau bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Sie hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, die beiden Männer äußerten sich dagegen nicht zu den Vorwürfen.

Der Richter schilderte die Tat im Juni 2014: Die Angeklagten hätten gemeinsam mit ihrem späteren Opfer - einem laut Zeugen extrem friedfertigen Menschen - Alkohol getrunken. Nach einem Missverständnis habe der Haupttäter dann mehrmals mit Händen und Fäusten auf den 54-Jährigen eingeschlagen und ihn später getötet. Die Kammer ging daher von Mord aus. Der Richter sprach von "massiven Trittserien" gegen den auf dem Rücken liegenden 54-jährigen Obdachlosen. Die Verletzungen seien "mehr als gravierend" gewesen. "Kaum noch ein Knochen blieb heil." Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einem "Terrorregime", das der 36-jährige Angeklagte in der Obdachlosenunterkunft aufgebaut habe. Auf jegliche Probleme habe der "grundsätzlich immer betrunkene" Mann mit Gewalt reagiert.

© SZ vom 05.06.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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