Ansbach:Kein Geld vom Heilpraktiker

Ein Heilpraktiker aus dem Landkreis Ansbach muss kein Schmerzensgeld zahlen, obwohl er seinen Patienten nach einer erfolglosen Behandlung nicht an einen Schulmediziner verwies. Diese Entscheidung teilte das Amtsgericht Ansbach mit. Der Patient hatte geklagt, weil sich seine Darmerkrankung nach der Behandlung mit Fußbädern und Bioresonanz verschlechterte und der Heilpraktiker ihm nicht den Rat gab, einen Schulmediziner aufzusuchen. Das musste er auch nicht, erklärte das Gericht jetzt und wies die Klage ab. Der Patient hätte selbst erkennen müssen, dass er wieder zum Arzt müsse, stellte ein medizinischer Sachverständiger fest. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 17.09.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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