Ansbach:Fehlerhafte Pferde-Kastration

Ein Tierarzt muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Ansbach die Behandlungskosten für eine fehlerhafte Kastration eines Pferdes bezahlen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hatte der Veterinär einen stehenden Hengst kastriert und die OP-Wunde mit zwei Metallklammern geschlossen. Später entfernte der Pferdestallbesitzer die Klammern im Auftrag des Tierarztes, der Mediziner kontrollierte die Wundheilung nicht mehr. Beim Pferd trat eine Wundheilungsstörung auf, es wurden Nachbehandlungen mit Kosten in Höhe von rund 1300 Euro nötig. Diese verlangte der Pferdebesitzer vom Tierarzt zurück. Ein Sachverständiger sagte, bei der Operationsmethode bestehe ein massiv erhöhtes Infektionsrisiko. Diese Kastrationsmethode entspreche nicht dem aktuellen Stand in der Tiermedizin. Außerdem hätte der Tierarzt die Wunde kontrollieren müssen, als die Klammern entfernt wurden, um mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen.

© SZ vom 19.10.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: