Ansbach:Familienmörder legt Revision ein

Der Familienmörder von Gunzenhausen hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Landgericht Ansbach hatte den 31-Jährigen Mitte Mai wegen Mordes in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Kammer war überzeugt, dass der Mann in der ehemaligen Familienwohnung seine von ihm getrennt lebende 29-jährige Ehefrau, seine neun und sieben Jahre alten Söhne sowie die drei Jahre alte Tochter mit Messerstichen tötete.

© SZ vom 25.05.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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