Ansbach:Amokschütze muss in Psychiatrie

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Richter: Von dem 48-Jährigen drohen weitere schwere Straftaten

Von Katja Auer, Ansbach

Der Amokschütze aus Ansbach wird auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das hat das Landgericht Ansbach am Dienstag entschieden. Der 48-jährige Krankenpfleger hatte auf einer Irrfahrt durch den Landkreis Ansbach im Sommer 2015 zwei Menschen erschossen. In Tiefenthal, einem Ortsteil von Leutershausen, tötete er eine 82-jährige Frau vor ihrem Haus, anschließend fuhr er mit seinem silberfarbenen Cabrio weiter Richtung Ramersdorf und erschoss einen 72 Jahre alten Radfahrer. Er feuerte noch auf zwei weitere Menschen, traf sie aber glücklicherweise nicht. Das Urteil erging wegen zweifachen Totschlags und zweifachen versuchten Totschlags. Die ursprüngliche Anklage wegen Mordes hatte der Oberstaatsanwalt abgemildert, da der Beschuldigte wegen seiner psychischen Krankheit nicht aus Heimtücke gehandelt habe. Der Mann leide an einer paranoiden Schizophrenie und sei daher nicht schuldfähig, sagte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Wegen seiner Krankheit sei er aber auch gefährlich für die Allgemeinheit und von ihm drohten weitere schwere Straftaten, wenn er frei gelassen würde. Deswegen wird er in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt, eine zeitliche Grenze dafür legte das Gericht nicht fest. Schon ein Gutachter im Prozess hatte sich dafür ausgesprochen. Bei dem Mann sei eine sehr lange Therapie notwendig, sagte er. Es sei nicht absehbar, ob eine Heilung möglich sei. Die Schizophrenie sei chronisch geworden, außerdem hatte der Schütze jahrelang Cannabis konsumiert. Auch am Tag der Tat hatte er Drogen genommen. Allerdings habe dies den Amoklauf nicht ausgelöst, sagte der Gutachter.

An jenem Julitag hatte der 48-Jährige wohl morgens geglaubt, einen Atomangriff überlebt zu haben, so kristallisierte es sich im Verlauf des Prozesses heraus. Er machte sich auf den Weg, einen Feldzug eher, um Werwölfe zu töten, in seinem Wahn habe er sich dazu berechtigt gefühlt, sagte der Richter. Er habe Menschen nicht mehr als solche erkannt. Die Waffen besaß der 48-Jährige legal, er war Mitglied im Schützenverein. Dort habe er sich nie auffällig verhalten, sagte der Vereinsvorsitzende im Prozess, allerdings sei er in den vergangenen Jahren kaum noch da gewesen.

Nach gut anderthalb Stunden Irrfahrt überwältigen Kunden und Mitarbeiter eines Autohauses in Bad Windsheim den Mann. Zum Prozessauftakt ließ er eine Entschuldigung verlesen.

© SZ vom 13.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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