Ansbach:15 000 Euro Schmerzensgeld

Knapp vier Jahre nach der Ermordung eines 30-Jährigen erhalten die Eltern des Opfers 15 000 Euro Schmerzensgeld von den Tätern. Das Paar gab an, wegen des Verlusts ihres Sohnes an posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden. Wie ein Sprecher des Landgerichts Ansbach am Freitag mitteilte, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. "Es kommt sehr selten vor, dass posttraumatische Belastungsstörungen nach einem Mordfall geltend gemacht werden", sagte der Sprecher. Psychische Störungen alleine seien auch nicht ausreichend. Der Vergleich sei mittlerweile aber wirksam und stelle eine Besonderheit dar.

© SZ vom 23.05.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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