Amtsgericht Kitzingen:Grabsteine im Freizeitpark: Betreiber muss Geldbuße zahlen

Vor dem Horrorhaus seines Freizeitparks In Geiselwind hatte der Betreiber Grabsteine zu Dekorationszwecken aufgestellt. (Foto: dpa)

Der Mann hatte echte Grabsteine mit lesbaren Namen vor dem Horrorhaus in seinem Freizeitpark in Geiselwind aufgestellt. Ein Mädchen entdeckte darunter den Grabstein ihres verstorbenen Großvaters.

Weil er in seinem Freizeitpark in Geiselwind echte Grabsteine mit lesbaren Namen der Verstorbenen aufgestellt hat, muss der Betreiber nun eine Strafe zahlen. Das Amtsgericht Kitzingen verurteilte den Mann am Freitag zur Zahlung einer Geldbuße von 1200 Euro.

Das Aufstellen der echten Grabsteine mit lesbaren Namen vor dem Horrorhaus des Freizeitparks sei eine Zurschaustellung gewesen, sagte der Amtsrichter. Das gehe über ein kurzzeitiges Beleidigen hinaus. Das Andenken der Verstorbenen sei damit verunglimpft worden.

Der Angeklagte hatte mindestens acht Grabsteine mit originalen Inschriften zu Dekorationszwecken aufgestellt, ohne zuvor die Namen der Toten entfernt zu haben. Ein Mädchen erkannte im Sommer 2017 bei einem Ministrantenausflug den Grabstein seines 1996 verstorbenen Großvaters. Die Witwe des Mannes erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Sie hatte das Grab kurz zuvor aufgelöst und einen Steinmetz für die Entsorgung bezahlt.

Der Betreiber der Freizeitparks hatte die Grabsteine wiederum bei einem Steinmetz besorgt. Dabei hatte er der Anklage zufolge zugesichert, die Inschriften unkenntlich zu machen. Das war allerdings nicht geschehen.

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