Urlaub mit dem Auto:So teuer können Radarwarner im Ausland werden

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Radarwarner können weitaus mehr Geld kosten als sie sparen - vor allem im Ausland (Foto: SV2)

Rasen kann den Führerschein und jede Mange Geld kosten. Radarwarner versprechen da schnelle Hilfe. Doch in Deutschland sind die Geräte verboten - und im Ausland oftmals auch. Erfahren Sie hier, in welchen Ländern welche Strafen drohen.

Von Marcel Sommer

Wenn der rote Blitz erscheint, weiß der Autofahrer, dass er in Kürze Post bekommt. Sogenannte Blitzer-Apps sind da eine Verlockung. Hundertprozentige Sicherheit liefern zwar selbst die besten Apps nicht, da nicht jede mobile Falle sofort aktualisiert wird, doch zumindest die statischen Starenkästen sind meist erfasst.

Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort für Deutschland ist in der Straßenverkehrsordnung unter dem Paragrafen 23, 1b zu lesen:"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Dementsprechend ist die Verwendung nicht erlaubt. Mitte April dieses Jahres lehnte die Mehrheit auf der Verkehrsministerkonferenz eine Lockerung des Verbots ab.

Allerdings sind in dem Paragrafen "dafür bestimmte Geräte" erwähnt. Ein Smartphone dient jedoch nicht in erster Linie dem Aufspüren von Radarfallen, sondern dem Telefonieren. Ähnliches gilt für Navigationsgeräte mit POI-Funktion. Wichtig ist, dass die Geräte die Geschwindigkeitsmessung nicht stören und der Beifahrer die App nutzt. Denn Handys und Smartphones am Steuer sind verboten. Eine rechtliche Grauzone, auch im Rest Europas. Zumal es derzeit der Polizei nicht möglich ist, die Verwendung oder Mitführung solcher Radarwarner effektiv zu kontrollieren.

Abgesehen von Albanien, Bulgarien und Rumänien herrscht ein Benutzungsverbot von Radarwarn- und Laserstörgeräten in vielen Ländern Europas. In manchen Staaten wird das Gerät beschlagnahmt, in anderen droht sogar eine Gefängnisstrafe. Allerdings sind Navigationsgeräte mit POI-Funktion, die ihre Informationen zu Radars und Blitzern teilweise über den regen Austausch einer Community beziehen, in einigen Ländern von den Verboten ausgenommen. Im Überblick:

  • Belgien: Es drohen Geldstrafen oder eine Haftstrafe von 15 Tagen bis drei Monaten. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Strafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
  • Dänemark: Hohe Geldbuße.
  • Finnland: Hohe Geldbuße.
  • Frankreich: Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Bei fest installierten Geräten kann das Kfz beschlagnahmt werden. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
  • Lettland: Geldbuße.
  • Litauen: Geldbuße. Das Gerät wird eingezogen.
  • Luxemburg: Geldbuße oder eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren. Das Gerät wird eingezogen. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
  • Niederlande: Geldbuße von 250 Euro. Das Gerät wird eingezogen. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
  • Norwegen: Geldbuße bis zu 10.000 Kronen (entspricht zirka 1270 Euro) und die Beschlagnahme des Geräts drohen.
  • Österreich: Geldbuße. Das Gerät wird eingezogen.
  • Polen: Geldbuße. Ein erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (beispielsweise in Originalverpackung) darf mitgeführt werden. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
  • Schweden: Geldbuße von mindestens 2000 Kronen (entspricht zirka 208 Euro) oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten drohen. Das Gerät wird eingezogen.
  • Schweiz: Hohe Geldbußen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Das umfasst auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion).
  • Serbien: Geldbuße zwischen 64 Euro und 214 Euro. Ist das Gerät in Betrieb, drohen Geldstrafen zwischen 160 Euro und 321 Euro oder eine Haftstrafe bis zu 30 Tagen.
  • Slowenien: Geldbuße von 400 Euro.
  • Spanien: Geldbuße. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
  • Tschechische Republik: Geldstrafen bis zu 200.000 Kronen (entspricht zirka 7800 Euro).
  • Türkei: Geldbuße.
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