Rechtstipp:Bitte möglichst platzsparend parken

Das Einparken ist für viele Autofahrer eine Herausforderung - immer öfter verlassen sie sich deshalb auf die in den Autos verbauten Assistenten. Doch dabei gelten auch weiterhin bestimmte Regeln.

Von Marco Völklein

Für viele Fahrschüler ist es der blanke Horror, doch auch Jahre nach der Prüfung fällt das Einparken einigen Autofahrern immer wieder schwer. Praktisch, dass viele moderne Autos eine Einparkhilfe bieten. Doch eine Frage bleibt: Gibt man damit auch die Verantwortung ab? Eindeutig nein, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Denn ganz gleich wie der Fahrer sich beim Rückwärtsfahren orientiere - klassisch über Spiegel- und Schulterblick, neumodisch über Parksensoren und Kameras oder sogar mittels selbstlenkender Systeme: "Wer das Fahrzeug führt, muss beim Rückwärtsfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Sollte es erforderlich sein, muss er sich einweisen lassen. So gibt es die StVO vor", also die Straßenverkehrsordnung. Leser rät: "Generell sollten sich Autofahrer beim Rückwärtsfahren nur in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen." Wer beim Parken einen Schaden verursache, könne sich nicht darauf berufen, dass die Einparkhilfe oder der Einweisende versagt hätten. "Die Verantwortung liegt hier einzig und allein beim Fahrer." Im Übrigen gebe die StVO auch vor, platzsparend zu parken.

© SZ vom 04.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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