Motorrad-Führerschein:Umstieg aufs Motorrad wird leichter

Seit dem 19. Januar hat der Führerschein ein Verfallsdatum. Positiver Nebeneffekt: Autofahrer können nun leichter auch eine Fahrerlaubnis fürs Bike erhalten. Lesen Sie hier wie.

Von Thilo Kozik

Alte Führerscheinbilder
:Was sonst nur Behörden zu sehen bekommen

Die Zeit der nerdigen Führerscheinbilder, die Mode und Zeitgeist vergangener Tage für Jahrzehnte konservierten, ist vorbei. Von nun an gibt es nur noch den zeitlich begrenzten Führerschein. Anlass genug, noch mal auf eine Zeitreise zu gehen zu grauen Pappen und rosa Lappen. Mit den schönsten Führerscheinbildern unserer Leser.

Selten genug bringt die EU etwas Gutes auf den Weg, doch mit der neuen Führerscheinrichtlinie, die seit dem 19. Januar gilt, haben die Brüsseler Bürokraten es Autofahrern leichter gemacht, aufs Motorrad umzusteigen. Nun erlaubt der Einstiegs-Führerschein A2 das Fahren von Bikes mit maximal 48 statt bisher 34 PS, das Mindestalter für den A2 beträgt 18 Jahre.

Gleichzeitig macht dieser Stufenführerschein den Aufstieg zum offenen Motorradführerschein interessanter, denn schon nach zwei Jahren kann die praktische Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klasse A (offen) erfolgen - ohne eine theoretische Prüfung. Wer den A2 vor dem Stichtag gemacht hat, darf ebenfalls die leistungsstärkeren 48-PS-Motorräder fahren. Für sie entfällt sogar die für Neulinge vorgeschriebene Aufstiegsprüfung zur offenen Klasse: Zwei Jahre nach der bestandenen Prüfung zum A2 dürfen sie offene Zweiräder der Klasse A führen.

Besondere Vergünstigung für Führerscheine von 1980 oder älter

Wurde der Pkw- Führerschein oder die alte Klasse 4 vor dem 1. April 1980 erworben, gibt es eine besondere Vergünstigung: Nach einer verkürzten praktischen Prüfung wird diese Fahrerlaubnis zum Führerschein A2 ausgeweitet und damit zur Lizenz für ein vollwertiges 48-PS-Motorrad. Gleiches gilt für Inhaber der alten Klasse 1b beziehungsweise A1. Mit der neuen A1-Klasse für 125er-Leichtkrafträder entfällt das praxisfremde Tempo 80 für die 16- bis 17-jährigen Einsteiger.

Doch kein EU-Gesetz ohne deutschen Sonderweg: Die EU-Gesetzgebung schreibt vor, dass die Ausgangsfahrzeuge für die 48-PS-Drosselung nicht mehr als 95 PS leisten dürfen. In Deutschland gilt dieser Passus nicht, doch im Ausland könnte es mit einem solchen Modell Probleme geben. Mehr Infos unter www.zweiradführerschein.de.

© SZ vom 26.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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