Neue Befristung für Führerschein:Das Ende des ewigen Lappens

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Vier Generationen Führerschein: Ab dem 19. Januar sind neue Führerscheine nur 15 Jahre gültig. (Foto: dpa)

Schräge Frisuren, pickelige Gesichter, spießige Klamotte: Häufig gibt das Führerscheinfoto ungeahnte Einblicke in die Jugendzeit von Freunden, Kollegen und Verwandten. Damit ist jetzt Schluss. Ab dem 19. Januar werden alle neuen Führerscheine nur noch auf 15 Jahre befristet ausgestellt.

Von Daniela Kuhr

Natürlich, man glaubt seine Mitmenschen zu kennen. Schließlich arbeitet man seit Jahren mit ihnen zusammen oder wohnt Tür an Tür. Man weiß, mit wem sie leben, welche Musik sie mögen, welche Bücher, welchen Sport. Doch dann bekommt man zufällig ihren Führerschein in die Hand - und muss das Bild, das man von ihnen hatte, schlagartig korrigieren.

Auf einmal stellt man fest, dass die gestylte Kollegin mit 18 Jahren ein Öko war und der nette Nachbar früher absolut spießig aussah. Egal ob es noch der ganz alte graue Lappen ist, der kleine rosafarbene oder der Scheckkarten-artige - der Blick in den Führerschein ermöglicht den Blick in die Vergangenheit. Noch. Denn damit ist bald Schluss.

Vom 19. Januar an werden alle neuen Führerscheine nur noch befristet ausgestellt. Das heißt: Wer von diesem Tag an seinen Führerschein erhält, muss alle 15 Jahre einen neuen beantragen. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitstest sind nicht erforderlich. Die Befristung gelte lediglich für den Führerschein, nicht aber für die Fahrerlaubnis an sich, stellt ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums klar. Es handele sich letztlich nur um einen Umtausch, vergleichbar dem, der auch beim Personalausweis oder Pass regelmäßig fällig sei. In vielen EU-Ländern werden Führerscheine schon seit Längerem nur noch befristet ausgegeben.

Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die das Nebeneinander von derzeit 110 verschiedenen Führerscheinen in Europa beenden will. Sie schreibt vor, dass künftig alle Mitgliedstaaten nur noch den einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgeben dürfen. Diesen zu befristen, war deshalb nötig, weil der Führerschein in vielen Ländern als sicheres Ausweisdokument genutzt wird. Das kann er aber nur sein, wenn die in ihm enthaltenen persönlichen Daten sowie das Foto von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

Wer schon einen Führerschein hat, also etwa den grauen oder rosafarbenen, für den ändert sich vorläufig nichts. Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Spätestens dann aber müssen auch sie in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wer seinen alten vorher verliert oder freiwillig umtauschen will, beispielsweise weil er das Scheckkartenformat praktischer findet, der wird ebenfalls nur noch einen befristeten erhalten.

Versäumt man die Umtauschfrist und fährt aus Versehen mit abgelaufenem Führerschein, droht ein Bußgeld zwischen 10 und 25 Euro. Strafbar aber macht man sich nicht, denn man ist ja nicht "ohne Fahrerlaubnis" gefahren, sondern lediglich ohne Führerschein.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) macht kein Hehl daraus, dass er nicht gerade begeistert von der Befristung ist, sich aber den EU-Vorgaben beugen musste. Andere dagegen sind womöglich gar nicht so unglücklich über die neuen Vorschriften. Sie könnten Geld in die Kasse bringen, schließlich werden die zuständigen Behörden die Führerscheine nicht kostenlos verlängern. Der Landkreis Günzburg etwa hat bereits angekündigt, 24 Euro zu verlangen. Man muss zum Umtausch seinen Personalausweis mitbringen, den bisherigen Führerschein - und ein biometrisches Foto. Ein aktuelles natürlich. Leider.

© SZ vom 02.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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