Autokauf:Welche Rechte habe ich, wenn der Neuwagen Mängel hat?

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Es ist der Albtraum jedes Autokäufers: das berühmte, fehlerhafte Montagsauto. Welche Rechte Sie geltend machen können, wenn Ihr Neuwagen Mängel aufweist.

Von Florian Maier

Die Zuverlässigkeit eines Neuwagens bleibt nach Angaben der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) das wichtigste Kriterium für Autokäufer. Umso ärgerlicher ist es, wenn nach dem Kauf gravierende Mängel auftreten. Doch Unzulänglichkeiten müssen nicht widerspruchslos hingenommen werden. In Deutschland gilt eine gesetzlich geregelte Gewährleistung, die sogenannte Sachmängelhaftung. Diese garantiert, dass bei Mängeln Ansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können. Die Sachmängelhaftung ist zeitlich befristet auf eine Dauer von zwei Jahren ab dem Lieferzeitpunkt. Im Falle von arglistig verschwiegenen Mängeln beträgt die Frist drei Jahre.

Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr

Grundsätzlich gilt im Fall der Sachmängelhaftung die sogenannte "Beweislastumkehr". Das bedeutet: Der Verkäufer muss in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf des Neuwagens den Nachweis erbringen, dass der oder die Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht bestanden haben. Nach dem Ablauf dieser Frist steht der Käufer in der Pflicht und muss beweisen, dass die Mängel bereits bei der Übergabe des Wagens vorhanden waren. Ein solcher Nachweis ist in beiden Fällen meist nur schwer zu erbringen. Sollten Sie also nach dem Kauf Mängel an Ihrem Neuwagen feststellen, lassen Sie nicht unnötig Zeit verstreichen und werden Sie sofort aktiv.

Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Vertrag?

Dazu sollten Sie vom Verkäufer entweder die sogenannte "Nacherfüllung", also die kostenfreie Beseitigung des Mangels, oder die Nachlieferung eines mangelfreien Neuwagens fordern. Es steht dem Käufer frei, welche Möglichkeit er in Anspruch nehmen möchte, allerdings kann der Verkäufer eine Neulieferung verweigern, wenn der ihm dadurch entstehende Aufwand unangemessen ist. Sollte der Mangel zum Beispiel in einer losen Türverkleidung oder einem Lackkratzer bestehen, wäre eine Neulieferung unverhältnismäßig.

Machen Sie Ihre Ansprüche am besten schriftlich geltend. Der ADAC bietet hierzu ein Musterformular zum Download an ( hier). Sie sollten dieses Schreiben entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax versenden, um einen entsprechenden Nachweis über den Eingang beim Verkäufer zu erhalten.

Wer selbst ein Schreiben formulieren möchte, darf nicht vergessen, dem Verkäufer für die Nachbesserung oder Nachlieferung eine angemessene Frist zu setzen. Als angemessen gilt gemeinhin ein Zeitraum von etwa zwei Wochen. Sollte der Verkäufer die im Schreiben gesetzte Frist verstreichen lassen oder der Mangel nicht behoben werden können, besteht die Möglichkeit, entweder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Letzteres erfordert allerdings das Vorliegen eines erheblichen Mangels ( mehr zum Rücktritt vom Kaufvertrag lesen Sie in diesem Ratgeber-Text). Sollte dem Verkäufer ein Verschulden an dem Mangel nachgewiesen werden können, zum Beispiel eine arglistige Täuschung, können Sie außerdem Schadenersatzansprüche geltend machen. In einem solchen Fall sollten Sie juristischen Rat einholen.

Herstellergarantie und Kulanz

Treten bei einem Neuwagen erst zwei Jahre nach dem Kauf Mängel auf, greift die gesetzliche Gewährleistung beziehungsweise Sachmängelhaftung nicht mehr. Jetzt kommt die Herstellergarantie ins Spiel. Diese ist oft auf bestimmte Teile des Fahrzeugs beschränkt und gilt im Regelfall zwischen zwei und fünf Jahren - je nach Marke und Modell.

Sollten Sie sich im konkreten Fall nicht auf die Herstellergarantie berufen können, sind Sie als Käufer auf eine Kulanz-Leistung des Herstellers angewiesen. Diese erfolgt ausschließlich freiwillig und obliegt keiner Verpflichtung. Wie kulant sich ein Autohersteller zeigt, ist von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Unternehmenskultur abhängig. Begünstigend könnte sich auswirken, wenn Sie regelmäßig zu Service- und Wartungsarbeiten einen entsprechenden Vertragshändler aufgesucht haben. Auch wer sich auf langjährige Markentreue berufen kann, hat in der Regel bessere Karten, wenn es um Kulanz-Leistungen des Herstellers geht.

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